Gewerbesteuer

Keine erweiterte Grundbesitzkürzung des Gewerbeertrags bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen

Verpachtet ein Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann es auf Antrag den Teil des Gewerbeertrags
kürzen, der auf die Verpachtung entfällt.


Werden allerdings neben dem eigentlichen Grundbesitz auch nicht mit dem Grundstück fest verbundene
Betriebsvorrichtungen mitvermietet, ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofs ausgeschlossen.

Es wird nur die gesetzliche Kürzung um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes berücksichtigt. Auf den Umfang der zusätzlich vermieteten Betriebsvorrichtungen kommt es nicht an.


Mit dieser Begründung wurde die erweiterte Kürzungsmöglichkeit beim Gewerbeertrag für die Verpachtung der
zur Ausstattung eines Hotels gehörenden Bierkellerkühlanlage, von Kühlräumen und Kühlmöbeln für Theken- und
Büfettanlagen abgelehnt.

Zurück

Newsletter

Bitte wählen Sie den gewünschten Zeitraum:

Mai 2019

Fälligkeiten und Termine Mai 2019

Einkommensteuer

Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005
abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung

Unternehmer / Unternehmen

Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber

Mieter / Vermieter / Grundstückseigentümer

Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung

Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der
Schriftform

Umsatzsteuer

EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden

Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei

Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben

Arbeitnehmer / Arbeitgeber

Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners

Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig

Sonstiges

Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben

Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr