Arbeitnehmer / Arbeitgeber
Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
Ein Sturz auf der Kellertreppe innerhalb der Wohnung kann ein Arbeitsunfall sein, wenn sich die Wohnung des
Versicherten und die Arbeitsstätte im selben Haus befinden und der Betriebsweg - hier die Kellertreppe - in
Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird.
Eine Key-Account-Managerin verletzte sich beim Sturz auf ihrer Kellertreppe, als sie innerhalb der Kernarbeitszeit
von einer Messe kommend in ihr Homeoffice ging, um einen potenziellen Kunden anzurufen.
Das Bundessozialgericht entschied, dass die an der Außentür des Wohnhauses orientierte Grenzziehung für
Betriebswege nicht greift, wenn sich Wohnung und Arbeitsstätte im selben Haus befinden und die objektiven
Umstände des Einzelfalls auf die Handlungstendenz des Versicherten hinweisen, eine dem Unternehmen dienende
Tätigkeit ausüben zu wollen.
Zurück
Newsletter
Bitte wählen Sie den gewünschten Zeitraum:
Februar 2020
Einkommensteuer
Steuerliche Neuregelungen für Arbeitnehmer ab 2020
Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Aufwendungen der Erstausbildung sind keine Werbungskosten
Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage - Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr einlegen
Weiterlesen … Einkommensteuer
Lohnsteuer
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten von Arbeitnehmern ab 2020
Ab 2020 wesentliche Änderungen für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
Weiterlesen … Lohnsteuer
Arbeits- und Sozialrecht
"Crowdworker" ist kein Angestellter
Entgeltfortzahlung auch bei weiterem Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt
Höheres Elterngeld bei monatlichen Umsatzbeteiligungen
Weiterlesen … Arbeits- und Sozialrecht
Weitere Neuigkeiten
Ausgabepflicht von Kassenbelegen kann bei Vorliegen von sachlichen Härten entfallen
Tipps zum Einlösen von Geschenkgutscheinen
Seit 01.01.2020: Austauschprämie für Ölheizungen
Weiterlesen … Weitere Neuigkeiten